Kanzlei Unkelbach Teamfoto

 

Die Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Gebührenordnungen - Steuerberater- und Rechtsanwaltgebührenordnung. Soweit keine gesetzliche Gebührenordnung besteht, werden die Honorare nach Zeitaufwand abgerechnet. Die Höhe der Stundensätze richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Beratung, der Rahmen liegt zwischen € 160 und € 220. Honorarvereinbarungen sind möglich, auch die Festlegung von Höchsthonoraren.

Unternehmen bieten wir eine laufende Beratung zu allen betrieblichen Fragen an, die Monatshonorare betragen je nach Größe des Unternehmens und Mitarbeiterzahl zwischen € 150 und € 600. Eine Prozessvertretung oder laufende Buchführungsarbeiten sind in diesen Pauschalhonoraren nicht enthalten.

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