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Es gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der jeweils gültigen Fassung, herausgegeben
vom Institut der Wirtschaftsprüfer, die wir Ihnen auf Anforderung gerne
zusenden. Unsere Haftung ist bei Fahrlässigkeit für Schadenersatzansprüche
jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper
und Gesundheit, auf 4 Mio. € beschränkt. Dies gilt auch dann, wenn eine
Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet
sein sollte. Ein Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist
von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte
von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt
hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden
Ereignis.
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