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Aktueller Stand: 28.11.2009
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Verlängerte Kündigungsfristen für Arbeitnehmer
Es ist in der Praxis üblich, die verlängerten Kündigungsfristen, die nach § 622 II BGB für Arbeitgeber gelten, auch für Arbeitnehmer zu vereinbaren. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts kann eine solche Vereinbarung in Formularverträgen geschlossen werden.
Stundenlohnarbeiten
Wer mit dem Werkunternehmer eine Stundenlohnvereinbarung schliesst, liefert sich dem Unternehmer aus. Dieser muss lediglich zur Begründung seines Zahlungsanspruchs darlegen, wie viele Stunden für die Erbringung der Vertragsleistung angefallen sind. Für diesen besteht lediglich eine Nebenpflicht zur wirtschaftlichen Betriebsführung. Wird diese Nebenpflicht verletzt, so wirkt sich dies nicht unmittelbar anspruchsmindernd aus. Der Besteller muss einen Gegenanspruch aus § 280 I BGB geltend machen. Dessen Voraussetzungen muss der Besteller darlegen und beweisen. Der Besteller hat die Darlegungs- und Beweislast, wenn er vorträgt, dass der Unternehmer zuviele Stunden abgerechnet hat.
Betriebswirtschaft  
18.08.10
Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
Aktive Rechnungsabgrenzung
Führung von Verzeichnissen
Abzinsung von Gesellschafterdarlehen
Standsoftware
Betriebswirtschaft  
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Steuern  
17.01.10
Abzinsung unverzinslicher Gesellschafterdarlehen
Solidaritätszuschlag
Steuern  
Steuern  
Steuern  
Steuern  
13.03.09
Vorsteuerabzug aus Rechnungen
Grunderwerbsteuer beim Erwerb vom Bauträger
Minijobs in Privathaushalten
Beratungshilfe
Sachbezüge
Steuern  
14.11.09
Erleichterungen bei der Erbschaftsteuer
Angabe des Lieferzeitpunktes
Privatnutzung eines Firmen-Pkw durch den Gesellschafter-Geschäftsführer
Recht  
28.11.09
Verlängerte Kündigungsfristen für Arbeitnehmer
Stundenlohnarbeiten
Recht  
15.06.09
Änderung des Anforderungsprofils
Recht  
15.06.09
Beurlaubung von Mitarbeitern
Gegenläufige betriebliche Übung
Vollstreckung aus einem Räumungstitel
Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit
Elternzeit
Recht  
Recht  
26.09.09
Zusendung eines Werbe-Emails
Nutzungsersatz nach Widerruf eines Fernabsatzvertrages
Grundbuchfähigkeit der GbR
Schallschutz
Betriebliche Übung
Recht