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Aktueller Stand: 15.06.2009
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Änderung des Anforderungsprofils
Die betriebsbedingte Kündigung eines langjährig beschäftigten Mitarbeiters ist nach einer Änderung des Anforderungsprofils möglich. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht die Messlatte für eine solche Kündigung sehr hoch gehängt. Der Arbeitgeber muss nachvollziehbare, arbeitsplatzbezogene Kriterien für eine Stellenprofilierung nennen. Die Festlegung rein persönlicher Merkmale ohne hinreichenden Bezug zur Arbeitsaufgabe oder solcher Merkmale, die an das Verhalten oder die Leistung des Arbeitnehmers anknüpfen, ist ungeeignet.
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18.08.10
Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
Aktive Rechnungsabgrenzung
Führung von Verzeichnissen
Abzinsung von Gesellschafterdarlehen
Standsoftware
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Steuern  
17.01.10
Abzinsung unverzinslicher Gesellschafterdarlehen
Solidaritätszuschlag
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13.03.09
Vorsteuerabzug aus Rechnungen
Grunderwerbsteuer beim Erwerb vom Bauträger
Minijobs in Privathaushalten
Beratungshilfe
Sachbezüge
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14.11.09
Erleichterungen bei der Erbschaftsteuer
Angabe des Lieferzeitpunktes
Privatnutzung eines Firmen-Pkw durch den Gesellschafter-Geschäftsführer
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28.11.09
Verlängerte Kündigungsfristen für Arbeitnehmer
Stundenlohnarbeiten
Recht  
15.06.09
Änderung des Anforderungsprofils
Recht  
15.06.09
Beurlaubung von Mitarbeitern
Gegenläufige betriebliche Übung
Vollstreckung aus einem Räumungstitel
Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit
Elternzeit
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26.09.09
Zusendung eines Werbe-Emails
Nutzungsersatz nach Widerruf eines Fernabsatzvertrages
Grundbuchfähigkeit der GbR
Schallschutz
Betriebliche Übung
Recht