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Abzinsung von Gesellschafterdarlehen
9. Februar 2010, 15:38 Uhr:
Darlehensverbindlichkeiten sind sowohl nach Handels- als auch nach Steuerrecht abzuzinsen. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG beträgt der Zinssatz 5,5 %. Nach einer BFH-Entscheidung vom 06.10.2009 gilt dies auch für unverzinsliche Gesellschafterdarlehen.
Von der Vorschrift sind ausgenommen Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von unter 12 Monaten sowie verzinsliche Darlehen. Dabei ist es unerheblich, wie hoch die Verzinsung ist. Nach einem BFH-Beschluss vom 29.06.2009 kann aus einer Rangrücktrittsvereinbarung nicht geschlossen werden, dass die Forderung damit unverzinslich wird.
Günter Kahlert, Hans Dieter Gehrke, Der Rangrücktritt nach MoMiG im GmbH-Recht, DStR 2010 S. 227 ff.
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