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Abzinsung unverzinslicher Gesellschafterdarlehen
17. Januar 2010, 19:21 Uhr:
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass unverzinsliche Gesellschafterdarlehen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG abzuzinsen sind.
Unverzinsliche Gesellschafterdarlehen sind nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG abzuzinsen. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn sie aus handelsrechtlicher Sicht eigenkapitalersetzenden Charakter haben. Gesellschafterdarlehen sind Fremdkapital, so dass eine Abzinsungspflicht besteht.
BFH, Beschl. v. 06.10.2009 - I R 4/08 - DStR 2009 S. 2587
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