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Abzinsung von Rückstellungen
6. Dezember 2009, 16:23 Uhr:
Verbindlich ab 2010 müssen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr in den Bilanzen abgezinst werden. Den anzuwendenden Zinssatz hat jetzt das Bundesjustizministerium in einer Verordnung festgelegt.


Gemäß § 253 II HGB müssen Rückstellungen abgezinst werden. Der Zinssatz wird aus dem Durchschnitt der Zinssätze der letzten sieben Jahre gebildet. Die Verordnung zur Abzinsung von Rückstellungen in Bilanzen ist am 26.11.2009 in Kraft getreten.
Pressemitteilung des BMJ vom 25.11.2009

 


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