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Erleichterungen bei der Erbschaftsteuer
14. November 2009, 17:56 Uhr:
Die neue Regierung hat ein Steuerpaket auf den Weg gebracht, das im nächsten Jahr gelten soll. Drei Maßnahmen sind vorgesehen:
1. Senkung der Steuersätze in der Steuerklasse II
2. Erleichterungen bei dem sog. Verschonungsabschlag von 85 % bei einer Unternehmensnachfolge
3. Erleichterungen für den Verchonungsabschlag von 100 %
1. Die Verbesserung der Erbschaftsteuertarife in der Steuerklasse II betrifft Schenkungen an Geschwister, Nichten und Neffen. Eine Schenkung von €50.000 kostet demnach statt €9.000 künftig nur noch € 4.500.
2. Für den Verschonungsabschlag von 85 % muss das Unternehmen nur noch 5 Jahre (statt 7 Jahre) weiter geführt werden. Für die Lohnsumme gilt 400 % statt 650 % und für die Zahl der Mitarbeiter 20 und nicht mehr 10.
3. Für den Verschonungsabschlag von 100 % gilt ein Fortführungszeitraum von 7 und nicht mehr von 10 Jahren. Die Lohnsumme darf im gesamten Zeitraum nicht unter 700 % (statt 1.000 %)gesunken sein. Für die Zahl der Beschäftigten gilt die Zahl von 20 und nicht mehr von 10.
Die Vorschriften über das unschädliche Verwaltungsvermögen bleiben unverändert (50 % und 10 %).
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