Home Kontakt AGBs Impressum  


 
   
 
Präsentation der Sozietät
Dienstleistungsangebote
Vergütung
Ihre Anfrage
Newsletter
Betriebswirtschaft
Steuer
Recht
Suche
Zusendung eines Werbe-Emails
26. September 2009, 10:39 Uhr:
Erhält eine Unternehmer unverlangt ein Werbe-Email eines anderen Unternehmens, so ist dies stets ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Der Email-Adressat kann bereits beim ersten Verstoß Unterlassung verlangen, auch wenn die Unternehmen keine Wettbewerber sind. Der Unterlassungsanspruch stützt sich auf den Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb


Bereits die einmalige unverlangte Zusendung eines Email mit Werbung kann einen rechtswidrigen Eingriff in das
Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen. Der Unterlassungsanspruch stützt sich auf § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB.
BGH-Beschluss vom 20.05. 2009 - I ZR 218/07 - Der Betrieb 2009 S. 1984

 


Der Inhalt dieser Seiten dient nur der allgemeinen Information. Er stellt keine anwaltliche Beratung - juristischer oder anderer Art - dar und soll auch nicht als solche verwendet werden. Wir übernehmen insbesondere keine Hauftung für Handlungen, die auf Grundlage des auf dieser Seite enthaltenen Informationsmaterials unternommen werden