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Vollstreckung aus einem Räumungstitel
13. Mai 2009, 11:52 Uhr:
Der Mieter war zur Räumung eines Gewerberaums verurteilt worden. Bevor aus dem Räumungstitel vollstreckt werden konnte, schloss der verurteilte Mieter einen Untermietvertrag ab. Der Untermieter widersprach erfolgreich der Räumung, da er in dem Titel nicht als Räumungsschuldner benannt war. Nun muss der Vermieter erneut gegen den Untermieter auf Räumung klagen.
Der Vermieter muss befürchten, dass bei Rechtskraft dieses Räumungstitels ihm erneut ein neuer Untermieter präsentiert wird.
Der Bundesgerichtshof ist nicht bereit, auf die strengen Voraussetzungen der Räumungsvollstreckung, nämlich die namentliche Bezeichnung sämtlicher Besitzberechtigten, zu verzichten.
BGH, Urt. v. 14.08.2008 - I ZB - Wohnungswirtschaft und Mietrecht 2008 S. 678
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