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Elternzeit
11. Mai 2009, 16:07 Uhr:
Ist im Arbeitsvertrag festgelegt, dass jährlich ein Weihnachtsgeld zu zahlen ist, so gilt dies auch für die Elternzeit. Auch wenn die Mitarbeiterin sonst keine Zahlungen vom Arbeitgeber während der Elternzeit erhält, ist ein Weihnachtsgeld zu zahlen, falls im Arbeitsvertrag keine andere Bestimmung getroffen ist.
Wird im Arbeitsvertrag eindeutig festgelegt, unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf eine Sonderzahlung entsteht und aus welchen Gründen die Leistung wieder zurückzuzahlen ist, ist damit abschließend auch der Zweck der Leistung definiert. Es können dann nicht im Nachhinein weitere Anspruchsvoraussetzungen aufgestellt werden, die auf weitere Zwecke schließen lassen.
BAG, Urt. v. 10.12.2008 - 10 AZR 35/08 - NJW 2009 S. 1370
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