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Vorsteuerabzug aus Rechnungen
13. März 2009, 19:44 Uhr:
Eine ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug.Zu den Pflichtangaben einer Rechnung gehört die Angabe des Lieferzeitpunktes oder der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Diese Angaben sind nicht deshalb entbehrlich, weil Liefer- oder Leistungsdatum mit dem Rechnungsdatum zusammenfallen.


In einer Rechnung ist der Zeitpunkt der Lieferung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG) außer in den Fällen des § 14 Abs. 5 Satz 1 UStG auch dann zwingend anzugeben, wenn er mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist.
BFH-Urteil vom 17.12.2008 - XI R 62/07 - Der Betrieb 2009 S. 547 = DStR 2009 S. 479

 


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