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Minijobs in Privathaushalten
18. Januar 2009, 20:41 Uhr:
Seit dem 01. Januar 2009 zahlen Arbeitgeber für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung im Privathaushalt 14,72% an Abgaben und können 20% der Gesamtausgaben, maximal EUR 510 jährlich, von der Steuer absetzen. Somit entsteht bei einem Verdienst von EUR 300 monatlich kein Mehraufwand bei einer ordnungsgemäßen Anmeldung der Haushaltshilfe. Steuerhinterziehung und Entziehung von Sozialversicherungsbeiträgen lohnen sich nicht!
Wenn eine Haushaltshilfe im Monat EUR 300 verdient, zahlt der Arbeitgeber dafür pro Monat EUR 42,81 an Abgaben. Rechnet man die steuerlichen Vorteile dagegen, entstehen dem Arbeitgeber monatliche Mehraufwendungen von nur 31 Cent.
Haushaltsscheckrechner: www.minijob-zentrale.de/lang_DE/nn_10186/Service/Haushaltsscheckrechner/InhaltsNav.html?_nnn=true
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